Überarbeitung der Muster-Holzbau-Richtlinie durch Bauministerkonferenz beschlossen
Am 26./27. September 2024 hat die Bauministerkonferenz in ihrer Sitzung den durch eine Projektgruppe erarbeiteten Neuentwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie beschlossen. Ziel der Neuregelungen war es, die Umsetzung von Bauvorhaben mit Holz in Deutschland zu erleichtern und gleichzeitig brandschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Auf diese Weise soll der Weg für ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauwesen geebnet werden.
Brandschutzrichtlinie für Holzbau
Die “Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise” (MHolzBauRL) regelt Bauweisen zur Errichtung feuerbeständiger Bauteile in den Gebäudeklassen 4 und 5, Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamer Bekleidungen und Außenwandbekleidungen aus brennbaren Baustoffen.
Neuregelungen erweitert Anwendungsbereich im Holzbau
Der Neuentwurf weitet den Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz aus. So können künftig auch Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, wie beispielsweise größere Mehrfamilienhäuser unterhalb der Hochhausgrenze, in Holztafelbauweise errichtet werden. Dies war bislang nur in Massivholzbauweise möglich. Die Holztafelbauweise ist eine weit verbreitete Bauweise im Fertighausbau, bei der Bauteile im Werk vorgefertigt und vor Ort zusammengefügt werden. Aufgrund von Materialeinsparungen gestaltet sie sich im Vergleich zur Massivholzbauweise als kostengünstiger. Darüber hinaus erweitert die neue Richtlinie ihren Anwendungsbereich auf Sonderbauten aus. Des Weiteren wird ein höherer Anteil sichtbaren Holzoberflächen erlaubt.
Von der ersten Fassung zur neuen Richtlinie: Hintergründe
Nach Veröffentlichung der Muster-Holzbau-Richtlinie mit Fassung Oktober 2020 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen eine Projektgruppe mit der Weiterentwicklung der Regelung. Im November 2023 wurde ein erster Entwurf vorgelegt, auf den im Rahmen einer öffentlichen Anhörung etwa 380 Stellungnahmen eingingen. Diese wurden von der Projektgruppe ausgewertet und in die Überarbeitung aufgenommen. Die neue Fassung wurde im September 2024 fertiggestellt und auf der 145. Bauministerkonferenz mit kleinen Änderungen beschlossen. Nun geht die neue Muster-Holzbau-Richtlinie zur Notifizierung an die Europäische Kommission und kann anschließend in den Bundesländern umgesetzt werden. Dieser Prozess wird zwischen drei und sechs Monaten beanspruchen.