Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer – Räumungshelfer Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Rechtsgrundlagen / Vorschriften:
• Arbeitsschutzgesetz
• VDI 4062
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Personenkreis:
Gemäß Gefährdungsbeurteilung Inhalte
• Ausrüstung und Hilfsmittel
• Dokumentation
• Fluchtwege
• Alarmierung bzw. Alarmierungsmittel
• Alarmierung für Gehörlose
• Verhalten in verrauchten Zonen
• Lage der Sammelstellen
• Hilfe für Menschen mit Behinderung
• Führung und Hilfe für Besucher, Lieferanten und Angehörige von Fremdfirmen
• Ausschalten von Betriebsanlagen und Einrichtungen
• Schließen von Türen und Fenster
• Das richtige Verhalten bei besonderen Gefahren
• Einweisen der Feuerwehr
Diese Unterweisung basiert in der Regel auf eine vorhandenes betriebliche
Evakuierungskonzept.
Die Ernennung zum/zur Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in erfolgt u.a. auf der Basis des §10 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ und der „Unfallverhütungsvorschrift– Grundsätze der Prävention (DGUV V1)“.