Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern, die ein Unternehmen nachweisen muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Es können aber auch deutlich höhere Ausbildungsquoten sinnvoll oder gefordert sein. Ziel der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist der sichere Umgang von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung.
In unseren Schulungsangeboten bieten wir die geforderte Ausbildung in den Themenbereichen der Evakuierung, Erstbrandbekämpfung und der Einweisung von Einsatzkräften. Wir vermitteln zudem das nötige Hintergrundwissen über feuergefährliche und brennbare Stoffe oder spezielle Produktionsabläufe, maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.