Brandschutzausbildung

Brandschutzausbildung

Die Brandschutz-, oder Feuerwehrausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines jeden Feuerwehrmitgliedes im aktiven Dienst. Die FAB Rheinland GmbH unterstützt Feuerwehren bei der Aus- und Weiterbildung mit qualifizierten Ausbildern und neuen Ausbildungssystemen in mehreren Stufen.

Die FAB Rheinland GmbH unterstützt bei der Laufbahnausbildung der „hauptberuflichen“ Einsatzkräfte, gemäß den landesrechtlichen Voraussetzungen (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst gemäß VAP 1.2 Feu NRW; vergleichbar APOmD Feu RLP; FwDV 2 u.a.) mit qualifizierten Ausbildern (Berufsfeuerwehrleute) und speziellen zusätzlichen Möglichkeiten (Feuerwehrausbildung 4.0).

Auch die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr sowie „nebenberuflichen“ Einsatzkräfte von Betriebs- und Werkfeuerwehren ist sehr Umfangreich. Nach den Vorgaben der FwDV 2 und dem Lernzielkatalog „Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann- / TruppführerAus-und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (Anlage zum RdErl. des Innenministeriums vom 21. Dezember 2005, 74 – 27.19.01) gliedert sich die Ausbildung in eine allgemeine Grundausbildung, einer ergänzenden Ausbildung (Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger) und einer weitergehenden Ausbildung (z.B. Absturzsicherung, ABC-Einsatz usw.).

Hier kann die FAB Rheinland GmbH die örtliche Feuerwehr mit ihren Ausbildern und speziellen zusätzlichen Möglichkeiten (z.B. VR-Training) sinnvoll und qualifiziert unterstützen.

Gestellung von zertifizierten Heissausbildern für die Ausbildung in einer mobilen feststoffbefeuerten Übungsanlage am Standort – diese kann über die FAB Rheinland GmbH separat bei unserem Partner bezogen werden. Die Ausbildung selbst verbleibt jedoch in unseren Händen (Wärmegewöhnung, Einsatztaktisches Training Innenangriff, Rauchgasdurchzündung, Hohlstrahlrohrtraining, mobiler Rauchverschluss etc.)

Wir bieten Ihnen die Aus- und Weiterbildung nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und den aktuellen Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Maßnahmen im Bereich von Brandschutz und Arbeitssicherheit sind für das Unternehmen keine bloße Notwendigkeit, sondern erhöhen auch den Unternehmenserfolg.

Hinweis: Im Zusammenhang mit den zuvor genannten Ausbildungsmaßnahmen verbleibt der Leiter der Feuerwehr oder sein Vertreter im Amt in ihrer Zuständigkeit verantwortlicher der Ausbildungsmaßnahme. Die rechtlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und die erforderlichen Prüfungen sind einzuhalten.
  • Grundausbildung (Brand- und Löschlehre, Gefahren der Einsatzstelle, Fahrzeug- und Gerätekunde, etc.)
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunkausbildung
  • Maschinisten für Löschfahrzeuge
  • Gerätewartausbildung
  • ABC Gefahrenabwehr
  • Absturzsicherung AGBF Standard
  • Einsatztaktiken
  • vorbeugender Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Führungskräften