Digitalfunk für Ordnungsbehörden
Durch die neue Veröffentlichung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen können nun auch kommunale Ordnungsbehörden (KOB) am Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teilnehmen.
So soll die Zusammenarbeit weiter gestärkt werden und von Synergien profitiert werden. Grundlage zur Teilnahme ist dabei die Einreichung eines entsprechenden Antrages bei der koordinierenden Stelle Digitalfunk des Ministeriums des Innern des Landes NRW. Außerdem weist das Ministerium in seiner Veröffentlichung darauf hin, dass Teilnehmende am Digitalfunk eine Sprechfunkausbildung benötigen.
Hier helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Ausbildung!
Sprechfunkausbildung ist Pflicht!
Damit Mitarbeitende Ihrer Behörde am Sprechfunk teilnehmen können, müssen sie zwingend im Sprechfunk ausgebildet werden. In der Ausbildung werden dabei neben technischen Kenntnissen auch die Verhaltensregeln im Funk gelehrt. Der Lehrgang richtet sich dabei nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und umfasst mindestens 16 Stunden.
Gute Gründe für Ihre Sprechfunk-Ausbildung bei FAB Rheinland
Als nordhrein-westfälisches Unternehmen kennen wir die Aufgaben der BOS nur zu gut. Unsere Mitarbeiter sind selbst oft langjährige Feuerwehrleute gewesen und können aus der Praxis berichten. Unser Sprechfunk-Ausbildung geht auf Ihre individuelle Situation und die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden ein und richtet sich dabei nach den Vorgaben des Landes NRW. Gerne bieten wir Ihnen den Lehrgang als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an.
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Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Sie bei der Ausbildung im Sprechfunk helfen können. Unsere Preise kalkulieren wir für Sie passend nach der Teilnehmerzahl und dem gewünschten Umfang. Fragen Sie uns noch heute an.