Ausbildung zum Atemschutz- Geräteträger gemäß DGUV 112-190
Gemäß DGUV 112-190 sind vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich die Beschäftigten theoretisch und praktisch zu unterweisen. Dies ist notwendig, weil das Arbeiten mit Atemschutz für den Geräteträger eine hohe Belastung sein kann und mit hohem Gefährdungspotenzial verbunden ist. Darum ist der Arbeitgeber verpflichtet, Träger von Atemschutzgeräten jährlich Schulen zu lassen.
Nutzen
Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die Arbeiten unter Atemschutz durchführen. Dies geschieht, um Beschäftigte vor Gefahren zu schützen gemäß §§ 617 bis 619 BGB und § 62 HGB.
Zielgruppe
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz gemäß DGUV 112-190 durchführen müssen (z. B. aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie)