Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern, die ein Unternehmen nachweisen muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Es können aber auch deutlich höhere Ausbildungsquoten sinnvoll oder gefordert sein. Ziel der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist der sichere Umgang von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung.
In unseren Schulungsangeboten bieten wir die geforderte Ausbildung in den Themenbereichen der Evakuierung, Erstbrandbekämpfung und der Einweisung von Einsatzkräften. Wir vermitteln zudem das nötige Hintergrundwissen über feuergefährliche und brennbare Stoffe oder spezielle Produktionsabläufe, maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen.
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.
- Theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV 205-023 und ASR A2.2
- Individuelle Anpassung der Ausbildung anhand Ihrer Betriebseigenschaften
- Auch größere Gruppen möglich!
- Feuerlöscher-Ausbildung an Übungsgeräten oder am virtuellen Feuerlöscher-Trainer.
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Brandschutzhelfer-Ausbildung (Jan´s Version)
Im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung schulen wir Ihre Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Vorgaben im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Unser Trainingsangebot umfasst die Themen Evakuierung, Erstbrandbekämpfung sowie die Einweisung von Einsatzkräften. Dabei wird das Training individuell an die spezifischen Gefährdungen und Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst. Darüber hinaus bieten wir regelmäßige Unterweisungen zu Brandgefahren, vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und dem richtigen Verhalten im Gefahrenfall an.Brandschutzhelfer sind ein Muss in jedem Unternehmen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu schulen. Die genaue Zahl der auszubildenden Brandschutzhelfer richtet sich dabei nach der Gefährdungsbeurteilung: Während fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung gemäß der Arbeitstättenregel (ASR) A2.2 in der Regel ausreichend sind, können in risikoreichen Bereichen höhere Quoten erforderlich sein. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass alle Mitarbeiter jährlich zu Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen und Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
In der praktischen Ausbildung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, den Umgang mit Feuerlöschern entweder an echten Übungsgeräten oder an einem virtuellen Feuerlöscher-Trainer zu erlernen. Beide Optionen bieten eine realistische Simulation von Brandbekämpfungssituationen.
Sicherheit für Ihr Unternehmen
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Mitarbeiter professionell im Brandschutz auszubilden und somit die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein individuelles Angebot für Ihre Bedürfnisse zu erhalten und einen Termin für die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu vereinbaren!
